Führerscheinklassen (Deutschland)
( Alle Angaben ohne gewähr )
Auto
Klasse B
Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG).
Anhänger bis 750 kg zGG erlaubt.
Auch Anhänger über 750 kg möglich, sofern die Kombination maximal 3,5 Tonnen beträgt.
Klasse BE
Erweiterung der Klasse B.
Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGG plus Anhänger bis 3,5 Tonnen zGG.
Kein spezielles Verhältnis zwischen Fahrzeug und Anhänger-Gewicht notwendig.
Klasse B96
Erweiterung der Klasse B.
Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, jedoch maximal 4,25 Tonnen.
Zusätzliche Ausbildung und Prüfung erforderlich.
LKW
Klasse C1E
Fahrzeuge der Klasse C1 (3,5–7,5 Tonnen zGG) mit Anhänger über 750 kg.
Kombination darf 12 Tonnen zGG nicht überschreiten.
Klasse CE
Für Fahrzeuge der Klasse C (über 3,5 Tonnen zGG) mit Anhängern über 750 kg zGG.
Die Kombination darf beliebig schwer sein.
Historisch
Klasse 3 (vor 1999)
Galt für PKW und LKW bis 7,5 Tonnen zGG.
Ermöglichte das Führen eines Anhängers bis zu einer Gesamtmasse von 18,5 Tonnen in Kombination mit dem Zugfahrzeug.
Klasse 2 (vor 1999)
Berechtigte zum Führen von LKW über 7,5 Tonnen zGG mit Anhängern.
Umfasst keine Personenbeförderung wie bei heutigen D-Klassen.
Führerscheine vor 1980
Personen mit Führerscheinen vor 1980 haben oft zusätzliche Rechte, wie das Führen von Anhängern, die in späteren Regelungen eingeschränkt wurden. Klasse-3-Führerscheininhaber dürfen oft größere Kombinationen fahren als in der neuen Klasse B/BE.
