Führerscheinklassen (Deutschland)

( Alle Angaben ohne gewähr )

Auto

Klasse B

  • Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG).

  • Anhänger bis 750 kg zGG erlaubt.

  • Auch Anhänger über 750 kg möglich, sofern die Kombination maximal 3,5 Tonnen beträgt.

Klasse BE

  • Erweiterung der Klasse B.

  • Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGG plus Anhänger bis 3,5 Tonnen zGG.

  • Kein spezielles Verhältnis zwischen Fahrzeug und Anhänger-Gewicht notwendig.

Klasse B96

  • Erweiterung der Klasse B.

  • Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, jedoch maximal 4,25 Tonnen.

  • Zusätzliche Ausbildung und Prüfung erforderlich.

LKW

Klasse C1E

  • Fahrzeuge der Klasse C1 (3,5–7,5 Tonnen zGG) mit Anhänger über 750 kg.

  • Kombination darf 12 Tonnen zGG nicht überschreiten.

Klasse CE

  • Für Fahrzeuge der Klasse C (über 3,5 Tonnen zGG) mit Anhängern über 750 kg zGG.

  • Die Kombination darf beliebig schwer sein.

Historisch

Klasse 3 (vor 1999)

  • Galt für PKW und LKW bis 7,5 Tonnen zGG.

  • Ermöglichte das Führen eines Anhängers bis zu einer Gesamtmasse von 18,5 Tonnen in Kombination mit dem Zugfahrzeug.

Klasse 2 (vor 1999)

  • Berechtigte zum Führen von LKW über 7,5 Tonnen zGG mit Anhängern.

  • Umfasst keine Personenbeförderung wie bei heutigen D-Klassen.

Führerscheine vor 1980

  • Personen mit Führerscheinen vor 1980 haben oft zusätzliche Rechte, wie das Führen von Anhängern, die in späteren Regelungen eingeschränkt wurden. Klasse-3-Führerscheininhaber dürfen oft größere Kombinationen fahren als in der neuen Klasse B/BE.